Beitragsordnung
des Vereins Hannover Runners e.V.
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto
§ 3 Beiträge
Mitgliedsform | Beitragshöhe | Höhe der Aufnahmegebühr |
---|---|---|
Regelbeitrag | ||
Volljährige Mitglieder | 36 Euro¹ | 0 Euro |
Ermäßigter Beitrag | ||
Kinder bis 14 Jahren | 18 Euro¹ | 0 Euro |
Jugendliche bis 18 Jahre | 27 Euro¹ | 0 Euro |
Kinder bis 10 Jahre | beitragsfrei | |
Volljährige Mitglieder mit Grad der Behinderung > 30% | Beitragsfrei für das erste Kalenderjahr der Mitgliedschaft | 0 Euro |
¹ Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der volle Betrag i. H. v. 36 € fällig, wenn der Mitgliedsantrag zwischen dem 1.1. und dem 30.6. eines Kalenderjahrs eingegangen ist. Geht der Mitgliedsantrag zwischen dem 1.7. und dem 31.12. eines Kalenderjahrs ein, wird für das laufende Jahr nur die Hälfte des Jahresbeitrags fällig. Ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft wird der reguläre Jahresbeitrag entrichtet. |
- Kinder unter 10 Jahren sind beitragsfrei
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
- Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.
§ 4 Vereinskonto
Zahlungen sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu entrichten:
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
Die Kontoverbindung steht im PDF.