Grundsätzliche Aufgaben
Die grundsätzlichen Aufgaben ergeben sich aus den Ziffern 6.5 und 17 der Satzung (Handeln des Ehrenrates von Amts wegen)
- Auf die Einhaltung der Satzung und den Regeln (unter anderem Netiquette) des Vereins achten sowie Ansehen des Vereins wahren und fördern
- Schlichten vereinsinterner Streitigkeiten und Konflikte
- Vereinsschädigendes Verhalten ggf. sanktionieren
Satzung und Regeln des Vereins einhalten; vgl. Präambel der Satzung
- Bewahren der Vereinsziele wie Integration, Inklusion, Fairness und Gleichbehandlung der Geschlechter
- Bewahren der Grundsätze des Vereins wie religiöse, ethnische und weltanschauliche Toleranz
- Ablehnen von rassistischen, extremistischen, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Bestrebungen
- Einhaltung der sog. Netiquette
Schlichtung
- Schiedsgerichtsbarkeit und die damit verbundene Schlichtung vereinsinterner Streitigkeiten (vgl. Ziffer 17.2 der Satzung)
- Der ordentliche Rechtsweg soll dadurch möglichst vermieden werden.
Sanktionierung
- Leitlinien für das Vorgehen und die Anwendung der in Ziffer 6.5 der Satzung beschriebenen Maßnahmen entwickeln, die dem Vorstand zur Kenntnis zu geben sind (vgl. Ziffer 17.7 der Satzung)
- Sanktionskatalog/-matrix erstellen: Der Ehrenrat hat entschieden, jeden Einzelfall ergebnisoffen zu betrachten.
- Schiedsgerichtsbarkeit (vgl. Ziffer 6.6 und Ziffer 17 der Satzung)
- Bericht in anonymisierter Form über beschlossene Maßnahmen auf der jährlichen Mitgliederversammlung (vgl. Ziffer 17.8 der Satzung)
Thomas Klohr ∙ Dirk Große ∙ Tanja Rathmann ∙ Pia Homann ∙ Dirk Blissenbach
Erweiterter Zuständigkeitsbereich
(Vorbehaltlich Satzungsänderung zu Ziffer 17 )
- Aktiv werden im Konfliktfall aufgrund eines Antrags eines unmittelbar betroffenen Mitglieds (Konfliktpartei)
- Zur Kenntnis nehmen und ggf. aktiv werden, wenn sich ein nicht unmittelbar betroffenes Mitglied an uns wendet (aktuell über Vorstand möglich; vgl. Ziffer 17 Nr. 4)
- Beratene Unterstützung des Vorstands ( z. B. in Satzungsfragen, in Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Vereinsziele)
- Vorschlagsrecht für Ehrenmitgliedschaften
Leitlinien des Ehrenrats
Wozu sind wir verpflichtet?
Unabhängigkeit:
- vom Vereinsvorstand
- von anderen Vereinsmitgliedern oder Externen
Neutralität:
- neutrale Stelle mit dem Ziel vereinsinterne Konflikte zu lösen
Ehrenamt:
- Wahrnehmung der Aufgabe als Ehrenamt ohne
Gewinnerzielungs- oder Profitabsichten
Wertschätzung:
- wertschätzende Kommunikation untereinander, mit dem Vorstand und Vereinsmitgliedern
- Herangetragene Themen werden mit der notwendigen Sensibilität behandelt, auch wenn sie „kleinlich“ oder „banal“ erscheinen mögen
Transparenz:
- Erläuterung Entscheidungen gegenüber dem Vorstand
- Erstellung eines anonymisierten Berichts für die Mitgliederversammlung
Verschwiegenheit:
- gegenüber anderen Vereinsmitgliedern
- gegenüber dem Vorstand bis zur Ehrenrats-internen Klärung
Integrität und Verbindlichkeit:
- Regelmäßige Treffen / Meetings des Ehrenrats
- Zügiges Befassen mit herangetragenen Themen und Entscheidungsfindung
Konfliktfall?
Dann schreibt bitte eine E-Mail an den Ehrenrat:
ehrenrat(a)hannover-runners.de
oder sprecht ein Mitglied des Ehrenrats direkt an.